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11. Jahrgang (2008) - Ausgabe 11 (November) - ISSN 1619-2389
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Wirtschaftskriminalität 1999:
Ergebnisse der dritten KPMG-Umfrage

von Dieter John

Problemstellung

Straftaten, die sich unter Ausnutzung der Komplexität des Wirtschaftslebens oder unter Mißbrauch des dort herrschenden Vertrauensprinzips ereignen, zählen mit zu den größten Geschäftsrisiken. Die dadurch verursachte Vermögensauszehrung bedroht Unternehmen jeder Größenordnung. Die Schäden haben mittlerweile enorme Ausmaße angenommen.

Der Gesetzgeber hat deshalb reagiert und das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verabschiedet. Das Regelwerk verpflichtet unter anderem den Vorstand einer Aktiengesellschaft, "geeignete Maßnahmen" zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährende Entwicklungen früh erkannt werden" (§ 91 Absatz 2 Aktiengesetz). Dabei ist die Ausstrahlungswirkung dieser gesetzlichen Regelung auf andere Gesellschaftsformen unter Experten unumstritten.

Ablauf der Umfrage

Um die Tendenzen in der Wirtschaft weiter verfolgen zu können, hat KPMG - aufbauend auf den Studien der Jahre 1995 und 1997 - bereits zum dritten Mal eine Umfrage zum Thema Wirtschaftskriminalität durchgeführt. Dabei wurden im August 1999 die 1.000 größten deutschen Unternehmen befragt. Sie wurden anhand der Kriterien Branche und Umsatz / Bilanzsumme gewichtet und ausgewählt.

Gefragt wurde nach:

  • Einschätzung und Sensibilisierung in Bezug auf Wirtschaftskriminalität,
  • Erfahrungen mit Wirtschaftskriminalität,
  • Maßnahmen zur Prävention im Hinblick auf Wirtschaftskriminalität.

Die Unternehmen erhielten standardisierte Fragebögen. Die Rücklaufquote betrug 25 Prozent.

Zusammenfassung der Ergebnisse

Das Thema Wirtschaftskriminalität erfährt bei den befragten Unternehmen nach wie vor große Aufmerksamkeit. Für die Zwecke dieser Untersuchung wurden unter dem Begriff Wirtschaftskriminalität Straftaten zusammengefaßt, die sich unter dem Deckmantel der Komplexität des Wirtschaftslebens oder unter Mißbrauch des dort herrschenden Vertrauensprinzips ereignen. In den KPMG-Umfragen 1997 und 1999 gaben jeweils 69 Prozent der Unternehmen an, daß wirtschaftskriminelle Handlungen für sie ein Problem darstellen. Die Einschätzung der eigenen Kenntnisse möglicher wirtschaftskrimineller Handlungsmuster hat sich aber nicht verbessert. Während vor zwei Jahren noch 37 Prozent der Befragten angaben, über gute bis sehr gute Kenntnisse in diesem Themengebiet zu verfügen, waren 1999 nur 28 Prozent der Befragten dieser Meinung.

Die wichtigsten Ergebnisse der dritten KPMG-Umfrage zur Wirtschaftskriminalität fassen wir wie folgt zusammen:

  • 61 Prozent der befragten Unternehmen wurden nach eigenen Angaben in den letzten fünf Jahren Opfer wirtschaftskrimineller Handlungen. Die Spannweite der erlittenen Schäden in den Unternehmen reicht dabei - soweit einzeln angegeben - von 10.000 bis 500 Millionen Mark.
  • Während für mehr als zwei Drittel der Befragten wirtschaftskriminelle Handlungen generell ein ernsthaftes Problem darstellen, schätzen nur 28 Prozent ihre Kenntnisse möglicher Handlungsmuster als gut oder besser ein. Im Jahr 1997 schätzten noch 37 Prozent der Befragten ihre Kenntnisse möglicher Handlungsmuster als gut oder besser ein.
  • 99 Prozent der befragten Unternehmen erwarten, daß das Ausmaß wirtschaftskrimineller Handlungen in nächster Zeit nicht sinken wird. 88 Prozent gehen sogar von einer Steigerung aus.
  • Wirtschaftskriminalität zeigt sich häufig durch kollusives Verhalten von unternehmensinternen und -externen Personen. Kollusion bezeichnet dabei eine unerlaubte Verabredung. In 29 Prozent der betroffenen Unternehmen waren auch Manager an einer Straftat beteiligt. Übrige Mitarbeiter waren in 64 Prozent der geschädigten Unternehmen beteiligt, Kunden in 54 Prozent sowie Lieferanten in 20 Prozent.
  • Begünstigt wurden die begangenen wirtschaftskriminellen Handlungen nach Angaben der betroffenen Unternehmen hauptsächlich durch: unzureichende interne Kontroll- und Steuerungssysteme, Schwächen in der Organisation und Besonderheiten der Branche, des Unternehmens oder der Abteilung.
  • Die wirtschaftskriminellen Handlungen wurden mit 37 Prozent der Nennungen überwiegend intern aufgedeckt, mit 22 Prozent der Nennungen durch Information von Kunden und Lieferanten und mit 16 Prozent der Nennungen durch Zufall. Die Aufdeckung durch Zufall betrug 1997 nur 10 Prozent.

Konsequenzen für die Unternehmen

Welche Konsequenzen haben die befragten Unternehmen für sich gezogen? Überwiegend wurden mehrere präventive Maßnahmen ergriffen:

  • 88 Prozent der befragten Unternehmen arbeiten an der Verbesserung ihrer internen Kontrollsysteme.
  • 64 Prozent sensibilisieren ihre Führungskräfte.
  • 36 Prozent erarbeiten Leitlinien zur Unternehmensethik und zum Wertemanagement.
  • 29 Prozent führen Mitarbeiterschulungen zur Verhinderung bzw. Aufdeckung von dolosen Handlungen durch. Der rechtswissenschaftliche Begriff "dolos" bezeichnet vorsätzliches Vorgehen bei Straftaten.

Quelle

Die Langfassung dieser Studie steht unter dem Titel "Integrity Services: Umfrage zur Wirtschaftskriminalität" im Internet-Angebot von KPMG zum kostenlosen Download bereit

Autor

Dieter John
KPMG Forensic
Barbarossaplatz 1a
D-50674 Köln
Telefon: +49 (0)221 20 73 - 15 75
Telefax: +49 (0)221 20 73 - 4 11
Internet: www.kpmg.de
E-Mail: de-forensic(at)kpmg.com

Erstveröffentlichung im Krisennavigator (ISSN 1619-2389):
4. Jahrgang (2001), Ausgabe 5 (Mai)


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