Ein Spin-Off der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
27. Jahrgang (2024) - Ausgabe 4 (April) - ISSN 1619-2389
 

Wirtschaftskriminalität 2003

von Bundeskriminalamt (Hrsg.)

Problemstellung

Von den 6.572.135 Straftaten, die im Jahre 2003 polizeilich bekannt wurden, sind 86.149 Fälle bzw. 1,31 Prozent der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen. Der Anstieg gegenüber dem Jahr 2002 fällt mit 119 Fällen bzw. 0,14 Prozent vergleichsweise gering aus. Die Wirtschaftskriminalität ist als Deliktbereich außerordentlich vielfältig. Sie reicht von Kredit- und Anlagebetrug über Produkt- und Markenpiraterie bis hin zur illegalen Beschäftigung von Ausländern. Auch Gläubigerbegünstigung, Abrechnungsbetrug von Ärzten und Insolvenzverschleppung gehören dazu.

Die Rahmenbedingungen für Wirtschaftsstraftäter verändern sich ständig - beispielsweise durch den Beitritt weiterer Staaten zur Europäischen Union, eingeschränkte Grenzkontrollen, die fortschreitende Öffnung und Globalisierung von Märkten und immer neue Informations- und Kommunikationstechniken. Um rechtzeitig neue Trends der Wirtschaftskriminalität erkennen und wirksame Bekämpfungsansätze entwickeln zu können, ist eine regelmäßige Lageanalyse erforderlich. Seit dem Jahr 2000 erstellt das Bundeskriminalamt daher einen jährlichen Lagebericht zur Wirtschaftskriminalität in Deutschland.

Untersuchungsdesign

Wirtschaftskriminalität ist vielschichtig und nicht zuletzt wegen ihrer Abhängigkeit von der aktuellen wirtschaftlichen, technischen und gesamtgesellschaftlichen Entwicklung nicht endgültig zu erfassen. Es existiert daher keine allgemein anerkannte Definition des Begriffs Wirtschaftskriminalität. Die Polizei verwendet sowohl für Zwecke des Nachrichtenaustausches als auch bei der Erstellung der Kriminalstatistik eine Definition, die zum einen die in § 74 c Abs. 1 Nr. 1 bis 6 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) aufgeführten Straftaten erfasst. Zum anderen werden weitere Delikte berücksichtigt, die im Rahmen tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Betätigung begangen werden und über eine Schädigung von Einzelnen hinaus das Wirtschaftsleben beeinträchtigen oder die Allgemeinheit schädigen können und/oder deren Aufklärung besondere kaufmännische Kenntnisse erfordert.

Grundlage für das Bundeslagebild 2003 sind die Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und den Richtlinien über den Kriminalpolizeilichen Nachrichtenaustausch bei Wirtschaftsdelikten (KPMD) des Jahres 2003. Die Erfassung in der PKS erfolgt in der Regel erst nach Abschluss zum Teil langwieriger Ermittlungen. Die PKS spiegelt daher - gerade bei Wirtschaftsstrafsachen - eher die Entwicklung der Vergangenheit wider. Aktueller ist die Statistik des KPMD, der seine Informationen überwiegend aus Mitteilungen im Anfangsstadium von Ermittlungen gewinnt. Diese Zahlen zeichnen jedoch - aufgrund möglicher anfänglicher Informationsdefizite und uneinheitlichem Meldeverhalten - kein zuverlässiges Bild der tatsächlichen Lage.

Das Bundeslagebild zur Wirtschaftskriminalität 2003 basiert daher grundsätzlich auf den Daten der PKS. Diese werden bei Bedarf mit Daten des KPMD angereichert. Zu Vergleichszwecken erfolgt außerdem ein Rückgriff auf Daten der jeweiligen Vorjahre. Die Deliktbereiche "Kriminalität im Zusammenhang mit der Informations- und Kommunikationstechnologie" und "Umweltkriminalität" sind prinzipiell auch der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen. Hierfür erstellt das Bundeskriminalamt jedoch eigene deliktspezifische Lagebilder.

Ergebnisse

  • Schaden: Im Jahr 2003 wurden von den 86.149 Fällen der Wirtschaftskriminalität 79.218 mit Schadenssumme erfasst. Der so registrierte Gesamtschaden beläuft sich auf 6,83 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 38,8 Prozent. Statistisch unberücksichtigt bleiben dabei die immateriellen Schäden (Vertrauensverlust in der Bevölkerung, Zweifel an der Redlichkeit einzelner Berufs- und Handelszweige, abnehmende Funktionsfähigkeit der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung etc.). Obwohl die Wirtschaftskriminalität nur 1,31 Prozent aller Delikte stellt, verursacht sie 57,2 Prozent des Gesamtschadens aller mit Schadenssumme registrierten kriminellen Delikte in Deutschland.
  • Fallzahlen: Ein Anstieg wirtschaftskrimineller Handlungen konnte im Jahr 2003 insbesondere bei Insolvenzstraftaten (plus 8,5 Prozent) und Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen (plus 1,6 Prozent) verzeichnet werden. Leichte Rückgänge gab es demgegenüber bei Wettbewerbsdelikten (minus 6,1 Prozent) und Wirtschaftskriminalität bei Betrug (minus 4,5 Prozent). Deutliche Abnahmen wurden bei Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit Anlagen und Finanzierungen (minus 33,0 Prozent) und bei Betrug und Untreue im Zusammenhang mit Beteiligungen und Kapitalanlagen (minus 32,4 Prozent) registriert. Das Bundeskriminalamt geht bei der Wirtschaftskriminalität von einer hohen Dunkelziffer aus, da ein Großteil der Straftaten - beispielsweise aus Schamgefühl - nicht angezeigt wird.
  • Tatverdächtige: 35.756 Personen bzw. 1,52 Prozent aller im Jahre 2003 in der PKS registrierten Tatverdächtigen waren "Wirtschaftskriminelle". Davon war der weit überwiegende Teil (29.412 Personen bzw. 82,3 Prozent) männlichen Geschlechts. Keine deutsche Staatsangehörigkeit besaßen 4.703 Personen bzw. 13,2 Prozent. Dreiviertel (77,6 Prozent) aller Tatverdächtigen waren zwischen 30 und 60 Jahren alt. Die Aufklärungsquote lag mit 95,1 Prozent auch im Jahr 2003 überdurchschnittlich hoch. Dies ist darin begründet, dass in der Regel sowohl Täter als auch Opfer bekannt sind und der Fall nach den Erfassungsregeln der PKS damit als aufgeklärt gilt.
  • Organisierte Kriminalität: Im Jahr 2003 wurden 86 Verfahren der Organisierten Kriminalität (OK) im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben registriert. Nach dem Rauschgifthandel und der Eigentumskriminalität stellt die Wirtschaftskriminalität mit einem Anteil von rund 14 Prozent den drittstärksten Bereich der Organisierten Kriminalität in Deutschland. Der Anteil deutscher OK-Gruppen liegt bei 61,6 Prozent. Türken stellen 8,1 Prozent und Italiener 5,8 Prozent. Am häufigsten begehen wirtschaftskriminelle OK-Gruppen Finanzierungsdelikte (insbesondere Kredit- und Warenkreditbetrug), Anlagebetrug sowie Wettbewerbsdelikte (insbesondere Ausschreibungsbetrug).

Bezug

Die Langfassung des "Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2003" steht im Internet-Angebot des Bundeskriminalamtes zum Download bereit.

Ansprechpartner

Bundeskriminalamt
Referat OA 34
Wolfgang Hemesath / Heike Sürmann
D-65173 Wiesbaden
Telefon: +49 (0)611 55 - 15 715 / - 15 201
Telefax: +49 (0)611 55 - 15 725
Internet: www.bka.de
E-Mail: OA34@bka.bund.de

Erstveröffentlichung im Krisennavigator (ISSN 1619-2389):
7. Jahrgang (2004), Ausgabe 8 (August)


Vervielfältigung und Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Genehmigung des Krisennavigator - Institut für Krisenforschung, Kiel.
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Wirtschaftskriminalität 2003

von Bundeskriminalamt (Hrsg.)

Problemstellung

Von den 6.572.135 Straftaten, die im Jahre 2003 polizeilich bekannt wurden, sind 86.149 Fälle bzw. 1,31 Prozent der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen. Der Anstieg gegenüber dem Jahr 2002 fällt mit 119 Fällen bzw. 0,14 Prozent vergleichsweise gering aus. Die Wirtschaftskriminalität ist als Deliktbereich außerordentlich vielfältig. Sie reicht von Kredit- und Anlagebetrug über Produkt- und Markenpiraterie bis hin zur illegalen Beschäftigung von Ausländern. Auch Gläubigerbegünstigung, Abrechnungsbetrug von Ärzten und Insolvenzverschleppung gehören dazu.

Die Rahmenbedingungen für Wirtschaftsstraftäter verändern sich ständig - beispielsweise durch den Beitritt weiterer Staaten zur Europäischen Union, eingeschränkte Grenzkontrollen, die fortschreitende Öffnung und Globalisierung von Märkten und immer neue Informations- und Kommunikationstechniken. Um rechtzeitig neue Trends der Wirtschaftskriminalität erkennen und wirksame Bekämpfungsansätze entwickeln zu können, ist eine regelmäßige Lageanalyse erforderlich. Seit dem Jahr 2000 erstellt das Bundeskriminalamt daher einen jährlichen Lagebericht zur Wirtschaftskriminalität in Deutschland.

Untersuchungsdesign

Wirtschaftskriminalität ist vielschichtig und nicht zuletzt wegen ihrer Abhängigkeit von der aktuellen wirtschaftlichen, technischen und gesamtgesellschaftlichen Entwicklung nicht endgültig zu erfassen. Es existiert daher keine allgemein anerkannte Definition des Begriffs Wirtschaftskriminalität. Die Polizei verwendet sowohl für Zwecke des Nachrichtenaustausches als auch bei der Erstellung der Kriminalstatistik eine Definition, die zum einen die in § 74 c Abs. 1 Nr. 1 bis 6 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) aufgeführten Straftaten erfasst. Zum anderen werden weitere Delikte berücksichtigt, die im Rahmen tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Betätigung begangen werden und über eine Schädigung von Einzelnen hinaus das Wirtschaftsleben beeinträchtigen oder die Allgemeinheit schädigen können und/oder deren Aufklärung besondere kaufmännische Kenntnisse erfordert.

Grundlage für das Bundeslagebild 2003 sind die Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und den Richtlinien über den Kriminalpolizeilichen Nachrichtenaustausch bei Wirtschaftsdelikten (KPMD) des Jahres 2003. Die Erfassung in der PKS erfolgt in der Regel erst nach Abschluss zum Teil langwieriger Ermittlungen. Die PKS spiegelt daher - gerade bei Wirtschaftsstrafsachen - eher die Entwicklung der Vergangenheit wider. Aktueller ist die Statistik des KPMD, der seine Informationen überwiegend aus Mitteilungen im Anfangsstadium von Ermittlungen gewinnt. Diese Zahlen zeichnen jedoch - aufgrund möglicher anfänglicher Informationsdefizite und uneinheitlichem Meldeverhalten - kein zuverlässiges Bild der tatsächlichen Lage.

Das Bundeslagebild zur Wirtschaftskriminalität 2003 basiert daher grundsätzlich auf den Daten der PKS. Diese werden bei Bedarf mit Daten des KPMD angereichert. Zu Vergleichszwecken erfolgt außerdem ein Rückgriff auf Daten der jeweiligen Vorjahre. Die Deliktbereiche "Kriminalität im Zusammenhang mit der Informations- und Kommunikationstechnologie" und "Umweltkriminalität" sind prinzipiell auch der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen. Hierfür erstellt das Bundeskriminalamt jedoch eigene deliktspezifische Lagebilder.

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