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von Bundeskriminalamt (Hrsg.)
Von den 6.572.135 Straftaten, die im Jahre 2003 polizeilich bekannt wurden, sind 86.149 Fälle bzw. 1,31 Prozent der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen. Der Anstieg gegenüber dem Jahr 2002 fällt mit 119 Fällen bzw. 0,14 Prozent vergleichsweise gering aus. Die Wirtschaftskriminalität ist als Deliktbereich außerordentlich vielfältig. Sie reicht von Kredit- und Anlagebetrug über Produkt- und Markenpiraterie bis hin zur illegalen Beschäftigung von Ausländern. Auch Gläubigerbegünstigung, Abrechnungsbetrug von Ärzten und Insolvenzverschleppung gehören dazu.
Die Rahmenbedingungen für Wirtschaftsstraftäter verändern sich ständig - beispielsweise durch den Beitritt weiterer Staaten zur Europäischen Union, eingeschränkte Grenzkontrollen, die fortschreitende Öffnung und Globalisierung von Märkten und immer neue Informations- und Kommunikationstechniken. Um rechtzeitig neue Trends der Wirtschaftskriminalität erkennen und wirksame Bekämpfungsansätze entwickeln zu können, ist eine regelmäßige Lageanalyse erforderlich. Seit dem Jahr 2000 erstellt das Bundeskriminalamt daher einen jährlichen Lagebericht zur Wirtschaftskriminalität in Deutschland.
Wirtschaftskriminalität ist vielschichtig und nicht zuletzt wegen ihrer Abhängigkeit von der aktuellen wirtschaftlichen, technischen und gesamtgesellschaftlichen Entwicklung nicht endgültig zu erfassen. Es existiert daher keine allgemein anerkannte Definition des Begriffs Wirtschaftskriminalität. Die Polizei verwendet sowohl für Zwecke des Nachrichtenaustausches als auch bei der Erstellung der Kriminalstatistik eine Definition, die zum einen die in § 74 c Abs. 1 Nr. 1 bis 6 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) aufgeführten Straftaten erfasst. Zum anderen werden weitere Delikte berücksichtigt, die im Rahmen tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Betätigung begangen werden und über eine Schädigung von Einzelnen hinaus das Wirtschaftsleben beeinträchtigen oder die Allgemeinheit schädigen können und/oder deren Aufklärung besondere kaufmännische Kenntnisse erfordert.
Grundlage für das Bundeslagebild 2003 sind die Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und den Richtlinien über den Kriminalpolizeilichen Nachrichtenaustausch bei Wirtschaftsdelikten (KPMD) des Jahres 2003. Die Erfassung in der PKS erfolgt in der Regel erst nach Abschluss zum Teil langwieriger Ermittlungen. Die PKS spiegelt daher - gerade bei Wirtschaftsstrafsachen - eher die Entwicklung der Vergangenheit wider. Aktueller ist die Statistik des KPMD, der seine Informationen überwiegend aus Mitteilungen im Anfangsstadium von Ermittlungen gewinnt. Diese Zahlen zeichnen jedoch - aufgrund möglicher anfänglicher Informationsdefizite und uneinheitlichem Meldeverhalten - kein zuverlässiges Bild der tatsächlichen Lage.
Das Bundeslagebild zur Wirtschaftskriminalität 2003 basiert daher grundsätzlich auf den Daten der PKS. Diese werden bei Bedarf mit Daten des KPMD angereichert. Zu Vergleichszwecken erfolgt außerdem ein Rückgriff auf Daten der jeweiligen Vorjahre. Die Deliktbereiche "Kriminalität im Zusammenhang mit der Informations- und Kommunikationstechnologie" und "Umweltkriminalität" sind prinzipiell auch der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen. Hierfür erstellt das Bundeskriminalamt jedoch eigene deliktspezifische Lagebilder.
![]() | Die Langfassung des "Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2003" steht im Internet-Angebot des Bundeskriminalamtes zum Download bereit. |
Bundeskriminalamt
Referat OA 34
Wolfgang Hemesath / Heike Sürmann
D-65173 Wiesbaden
Telefon: +49 (0)611 55 - 15 715 / - 15 201
Telefax: +49 (0)611 55 - 15 725
Internet: www.bka.de
E-Mail: OA34@bka.bund.de
Erstveröffentlichung im Krisennavigator (ISSN 1619-2389):
7. Jahrgang (2004), Ausgabe 8 (August)
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